..Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein...
..Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein...                                                                                                                                                                                 

NEU 1. Januar 2026 NEU

 

mit dem neuem Jahr gibt es in Deutschland keine automatische Erhöhung der Geld- und Sachleistungen. die nächstegesetzliche vorgesehene Dynamisierung ist erst für den 01.01.2028 geplant. somit bleiben die 01.01.2025 letzte Anpassung aktiv.

 

 

 

1.Entlastung bei Beratungseinsätzen

 

Für Bezieher von reinem Pflegegeld (ohne ambulantem Pflegedienst) ändern sich die Pflichten zur Pflegeberatung (§37 Abs.3 SGB XI)

 

dies gilt für Pflegegrad 4 und 5 die Beratung wird von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert.

 

trotzdem können Versicherte bei Bedarf bis zu 4x im Jahr Beratung in Anspruch nehmen.

 

 

 

2.Verschärfung bei der Verhinderungspflege

 

Die rückwirkende Erstattung von Kosten für die Verhinderungspflege wird eingeschränkt.

Ab 2026 können Anträge nur noch für das aktuelle und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr gestellt werden.

 

 

Konkrete Darstellung der Leistungen im Überblick

 

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung
Grad 1 kein Anspruch 125 € Entlastungsbetrag
Grad 2 347 € 796 €
Grad 3 599 € 1497 €
Grad 4 800 € 1859 €
Grad 5 990 2299 €

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag08:00 - 14:00
Freitag08:00 - 12:00

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Pflegedienst"Am Körner Hof"
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44143 Dortmund

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