NEU 1. Januar 2026 NEU
mit dem neuem Jahr gibt es in Deutschland keine automatische Erhöhung der Geld- und Sachleistungen. die nächstegesetzliche vorgesehene Dynamisierung ist erst für den 01.01.2028 geplant. somit bleiben die 01.01.2025 letzte Anpassung aktiv.
1.Entlastung bei Beratungseinsätzen
Für Bezieher von reinem Pflegegeld (ohne ambulantem Pflegedienst) ändern sich die Pflichten zur Pflegeberatung (§37 Abs.3 SGB XI)
dies gilt für Pflegegrad 4 und 5 die Beratung wird von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert.
trotzdem können Versicherte bei Bedarf bis zu 4x im Jahr Beratung in Anspruch nehmen.
2.Verschärfung bei der Verhinderungspflege
Die rückwirkende Erstattung von Kosten für die Verhinderungspflege wird eingeschränkt.
Ab 2026 können Anträge nur noch für das aktuelle und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr gestellt werden.
Konkrete Darstellung der Leistungen im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
| Grad 1 | kein Anspruch | 125 € Entlastungsbetrag |
| Grad 2 | 347 € | 796 € |
| Grad 3 | 599 € | 1497 € |
| Grad 4 | 800 € | 1859 € |
| Grad 5 | 990 | 2299 € |